Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen der Behandlung ganz oder teilweise.
59 von 108 GKVs sind es z.Zt. ( Stand: August 2014) Der Verband (VOSD), dem sich die Praxis anschloss, ist bei 50 GKVs vertreten.
Die Ausbildungsvoraussetzungen für die Aufnahme in einen der Verbände sind sehr unterschiedlich. Lediglich 9 Kassen fordern eine Ausbildungszeit von 1350 Std.

Der Arzt Ihres Vertrauens stellt Ihnen einen „grünen Schein“ oder ein Privatrezept aus.

Zur Behandlung gehen Sie in Vorleistung. Am Ende bekommen Sie von der Praxis eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um abzurechnen.

Die Höhe der Erstattung und die Anzahl der unterstützten Behandlungen sind unterschiedlich.
Bitte erfragen Sie die Details bei Ihrer Krankenkasse.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie auch auf:

https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Als Privatversicherter, Selbstzahler können Sie selbstverständlich ohne Rezept kommen.

Beihilfe Berechtigte informieren sich bitte auch, ob evtl. eine VO für Leistungen vom Heilpraktiker nötig ist.